Schulordnung
Die Schulordnung regelt den inneren Betrieb der Kreismusikschule „Carl Loewe“. Schüler und Erziehungsberechtigte (Zahlungspflichtige) erkennen die Schulordnung in der jeweils gültigen Fassung mit der Aufnahme in die KMS an. (§ 1) Bitte informieren Sie sich vor der Anmeldung über den Inhalt der Schulordnung.
Hier werden u.a. die allgemeinenTeilnahmebedingungen, Unterrichtsformen, bzw. Unterrichtsausfall oder Kündigungsfristen geregelt. Das erspart Ihnen u.U. Kosten und Ärger.